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Für behindertengerechte WC-Anlagen sollte die
Sitzhöhe von etwa 480 mm von Oberkante Fertigfußboden bis zur Oberkante
des WC-Sitzes eingeplant werden. Die genormten niedrigeren Sitzhöhen
genügen diesen Anforderungen nicht mehr, überdies sollte eine allgemeine
Erhöhung angedacht werden, da die gültigen Normen allmählich als ´überholt´
angesehen werden können.
Im WC-Bereich ist es auch wichtig, dass ausreichend
Klapp-Stütz-Griffe angebracht sind.
Oftmals werden die WC-Sitze farbig gestaltet; dies hat auch den
Hintergrund, dass im hohen Alter die Sehstärke nachlässt.
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