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Die genaue Lage des Gebäudes wird mittels eines
Schnurgerüstes festgelegt. Auch die genauen Höhenbezugspunkte werden hierbei
festgelegt. Meist erfolgt die Abnahme des Schnurgerüstes durch die Gemeinde oder
das Landratsamt. Anschließend kann der Aushub beginnen.
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