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Planung
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Honorarordnung für Architekten (HOAI)
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Die HOAI regelt die Kosten des Architekten. Die unterschiedlichen Arbeiten sind
jeweils aufgeschlüsselt dargestellt und so ergibt sich lediglich eine
unwesentliche Abweichung von Architekt zu Architekt.
Die wesentlichen Punke der Honorarordnung für Architekten sind unter § 15 HOAI
aufgelistet.
Die Kosten richten sich nach der Nettobausumme. Von dieser ausgehend errechnet
sich das jeweilige Honorar für die einzelnen Planungsphasen.
Berechnungsbeispiel bei einer Auftragssumme von 300.000,- € anrechenbarer
Nettobausumme:
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Dies ergibt einen Bruttobetrag von ca. 41.500,- € für alle Leistungsphasen des
Bauvorhabens. |
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