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Die Bebaubarkeit eines
Grundstückes kann auch von vorhandenen Bäumen abhängig gemacht
werden. Es kann ein Mindestabstand vom Wohnhaus zum benachbarten
Waldrand gefordert werden. Diese nicht unerheblichen Abstände sind
oftmals ein nicht bedachter Umstand, der den Wert des Grundstückes
verringern kann, da ein Großteil des Grundstückes nicht bebaut
werden darf.
Ebenso können einzelne auf dem Grundstück stehende größere Bäume
zum Hindernis für eine Bebauung werden.
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