|
| |
|
Planung
|
|
Planung
Nachdem das Grundstück erworben wurde, ein Vorbescheid von der Gemeinde zur Bebaubarkeit
genehmigt und zurückerhalten wurde und nachdem die Entwurfsplanung
abgeschlossen ist, kann die Beauftragung zur Genehmigungsplanung erfolgen.
Viele Gemeinden verlangen hierzu schon einen Entwässerungsplan, der entweder
vom Architekten erstellt werden kann oder von einem Sanitärplaner. Hierbei
fließen bereits die Überlegungen bezüglich Grundleitungen, Hebeanlage,
Schmutzwasserkanalanschluss und Regenwasserkanalanschluss ein.
Zusätzlich können verlangt werden:
Baumbestandsplan
Die Bäume auf dem Grundstück müssen eingemessen werden und deren Umfang
gemessen, ebenso Art des Baumes bestimmt werden.
Bepflanzungsplan
Die zukünftige Bepflanzung des Grundstückes wird festgelegt.
Dies ist mit der Gemeinde abzustimmen, ob und welche Bepflanzungen
vorgeschrieben sind bzw. welche Pflanzen nicht erlaubt sind.
Der Plan ist fertig. Nun muss der Bauherr den Plan nur noch unterschreiben, ggf.
die Nachbarunterschriften einholen und den Plan samt aller notwendigen Unterlagen
zur Gemeinde bringen.
Im Vorfeld ist es ratsam sich zu erkundigen, wann die nächste
Bauausschusssitzung stattfindet, da es bei einem dichten Terminplan oder wenn
die Vorlaufzeit von ca. 14 Tagen nicht eingehalten werden kann, sich der Termin
zur Vorlage um Wochen verzögern kann.
Es ist überdies immer ratsam, einen engen Kontakt zur Gemeinde herzustellen, da
immer wieder Fragen auftreten können, die dann umso schneller gelöst werden
können.
Die meisten Bauanträge kann man sich heutzutage aus dem Internet herunterladen.
Der Bauantrag wird vom Architekten ausgefüllt.
|
|
 |
|
 |
|
Der amtliche Lageplan
ist im Vermessungsamt gegen eine Gebühr erhältlich,
mittlerweile sind digitale Flurkarten die Regel und erleichtern die
Übernahme des Lageplanes in den Eingabeplan.
Die Bautätigkeitsstatistik
wird für jedes Bauvorhaben verlangt. Genaue
Größenangaben sowie Anzahl der Zimmer, umbauter Raum und Baukosten werden hier
aufgelistet.
Fachplaner
Für manche Bauvorhaben sind Fachplaner unabdingbar. Je nach Aufwand sind zu
erwähnen:
Fachplaner für Heizung, Lüftung und Sanitärarbeiten
Bodengutachter,
Fachplaner für Elektroarbeiten
Statiker - speziell bei großen Spannweiten
Eine Statik ist zu empfehlen, sollte diese von Amtswegen nicht sowieso
gefordert werden.
Sonstige Fachplaner für besondere Einbauten sind bereits vor Baubeginn
hinzuzuziehen, um anschließend den optimalen Erfolg zu erzielen.
Förderungen
Um keine Förderung zu übersehen, ist eine frühzeitige Recherche anzuraten. Mancherorts
erhält man Zuschüsse für Solaranlagen oder Photovoltaikanlagen - hierüber
können die Gemeinden und Landratsämter Auskunft erteilen.
Diese Zuschüsse sollten allerdings nicht mit in die Kalkulation einfließen, da
es nicht immer sicher ist, ob der Zuschuss auch wirklich gewährt wird.
Manche Zuschüsse sind vor Baubeginn, ggf. vor Planungsbeginn, zu stellen. Fristen
hierbei nicht versäumen!
Genehmigung
Der Plan wird in der Bauausschusssitzung genehmigt, anschießend erteilt das
Landratsamt die Genehmigung für das Bauvorhaben.
Nach Zahlung der Genehmigungsgebühr und Abholung der Genehmigungsplanung bei
der Gemeinde kann der Bau beginnen.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| |
|