|
Vor der Vergabe der Bauleistungen ist
nachfolgendes zu beachten.
Bauwesenversicherung
Die Bauwesenversicherung ist jedem Bauherrn nur zu empfehlen, da das Gebäude
gegen vielerlei versichert ist. Eine detaillierte Beratung sollte durch Ihren
Versicherungsmakler erfolgen.
Die Kosten der Bauwesenversicherung werden oftmals auch an
die beteiligten Handwerker weitergegeben, die Kosten belaufen sich auf ca.
0,2% der Auftragssumme, je nach gewählter Versicherung. Die Summer wird bei
der Schlussrechnung der ausführenden Firma abgezogen.
Gewährleistungsfristen
Fristen für die Gewährleistung der jeweiligen Arbeiten können zwischen 1,2
und 5 Jahren liegen. Sollte eine Gewährleistung über der 2-jährigen VOB-Frist
liegen, muss dies extra beschrieben werden - jedoch ohne Hinweis auf das BGB,
da dies wiederum die VOB (Verdingungsordnung für das Bauwesen) teilweise oder
ganz ausschließen kann. Im Zweifelsfalle kann hier Ihr Architekt oder Anwalt
Auskunft geben.
Wartungsverträge
In den jeweiligen Ausschreibungen können bereits Kosten für Wartungsverträge
enthalten sein. Dies kann ein wichtiger Grund für die Beauftragung sein,
sollte bei Kostengleichheit ein Bewerber einen günstigeren Wartungsvertrag
angeboten haben. Besonders bei Elektroarbeiten und im Bereich Heizung/Sanitär
ist dies anzuraten.
Nachlass und Skonto
Die Nachverhandlungen bei den zu beauftragenden Firmen kann oftmals auch von
wenigen Prozentpunkten abhängen - je nach Auslastung der jeweiligen Firma und
Verhandlungsgeschick des Bauherrn und Architekten. Grundlage ist auch hier
wieder eine genaue Ausschreibung mit allen Details, da die beste
Ausschreibung nicht viel hilft, wenn anschließend ein Großteil der Leistung
als Nachtrag zusätzlich zu bezahlen ist.
Bauvertrag
Der Bauvertrag regelt nun alle Details, die zur Ausführung der jeweiligen
Leistung notwendig sind und ist mit der Leistungsbeschreibung die Grundlage
für die Ausführung der jeweiligen Bauleistung.
|



Dieser Bauvertrag kann gg. Gebühr per
E-Mail bestellt werden.
|
|