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Wenn das Traumgrundstück gefunden
ist, sollte man noch vor dem Kauf einen Vorbescheid beantragen; dadurch
bekommt man den amtlichen Bescheid über die Bebaubarkeit des Grundstückes.
Die Kosten hierfür sind sehr gering. Man kann allerdings eine böse
Überraschung erleben, sollte die gewünschte Bebauung nicht möglich sein.
Das Vorgehen bei einem Vorbescheid:
Als erstes muss man sich einen amtlichen Lageplan beim zuständigen
Vermessungsamt besorgen. Dies kann i.d.R. der beauftragte Architekt
übernehmen. Anschließend kann man die Lage des Gebäudes im Maßstab 1:1000
einzeichnen. Die notwendigen Unterlagen zum Vorbescheid sind im Fachhandel
erhältlich oder ggf. aus dem Internet herunter zu laden.
Nachdem die Unterlagen vollständig sind, kann man sie bei der zuständigen
Gemeinde abgeben. Diese entscheidet vorab; anschließend wird der Antrag an
die untere Bauaufsichtsbehörde weitergeleitet - i.d.R. das zuständige
Landratsamt. Das Landratsamt ist als übergeordnete Instanz letztendlich zur
Genehmigung oder zur Ablehnung des Bauvorhabens berechtigt.
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