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Zahlungsplan ohne Architekt
Sie lassen ein Haus vom Bauträger für Sie herstellen.
Zahlungen sollten erst nach erbrachter Leistung erfolgen, ggf. noch
abzüglich 10 %. Erst wenn eine Leistung erbracht ist, darf diese auch bezahlt
werden.
Oftmals sind Klauseln in den Verträgen enthalten, die z.B. 30 % bei
Baubeginn fordern. Diese und ähnliche Verträge sollte man ggf. prüfen
lassen, da eine Firma auch während der Bauphase Insolvenz anmelden kann.
Somit begrenzt man auch einen möglichen Geldverlust.
Da bei Baubeginn das Gebäude am sichtbarsten wächst, aber die
Rohbauarbeiten nur etwa 30 % ausmachen, müssen die einzelnen Gewerke genau
gelistet werden und erst nach Montage auch die Zahlung erfolgen.
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