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Der Wärmedurchgangskoeffizient oder U-Wert (k-Wert)
Da sich die Vorschriften für die Wärmedämmung von Bauteilen immer wieder
ändern kann ist es grundsätzlich nicht schlecht wenn man sich um die
aktuellsten Standards informiert – je nach gewünschtem Gebäudestandard
könnten auch Fördermittel verfügbar sein – dies sollte natürlich vorab
geklärt werden.

Einige Beispiele von U-Werten:
Fertighauswände: z.B. U-Wert 0,17 – ein sehr guter Wert für eine
Außenwand,
Ziegelwände: z.B. U-Wert 0,50 – ohne zusätzliche Dämmung an der
Außenwand,
Fenster mit Einscheibenverglasung: z.B. U-Wert 5,00
Fenster mit Wärmeschutzverglasung: z.B. U-Wert 1,30
Fenster neuster Generation mit Gasfüllung: z.B. U-Wert unter 1,00 (3
Scheiben-Verglasung mit Gasfüllung)
Die Wärmeleitfähigkeit
Die Wärmeleitfähigkeit ist unabhängig von der Dämmstoffstärke und
oftmals auf Dämmstoffen zu finden, dort steht die WLG 040 oder WLG 030 –
man benötigt etwa bei der Dämmung eines Daches mit Hartschaumdämmplatten
PUR mit einer WLG von 030 etwa 140 mm um einen U-Wert von 0,20 zu erreichen
- werden Holzfaserdämmplatten mit einer WLG von 050 verwendet benötigt man
für den selben U-Wert z.B. 20 cm Aufbau. Dies sind nur Beispiele für die
Erklärung von Wärmeleitfähigkeit und U-Wert. Da sich U-Wert-Vorgaben für
die jeweiligen Gebäudevarianten je nach Förderung immer wieder ändern und
durch den Klimaschutz vermutlich immer bessere Dämmvorschriften Einzug
halten, ist eine Abwägung zwischen Kosten und Nutzen der gewählten
Hausstandards vorab notwendig.
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