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Bei Eigentumswohnungen
sind jährlich Eigentümerversammlungen abzuhalten, um alle notwendigen Maßnahmen
für das Objekt abzuklären. Bei diesen Versammlungen werden z.B. die
notwendigen Reparaturen besprochen und die Nebenkostenabrechnungen im
Detail erklärt.
Die beauftragte Hausverwaltung lädt alle Miteigentümer einige Zeit
vor dem Termin schriftlich ein. Sollte jemand diesen Termin nicht wahrnehmen können, kann man durch
eine Vollmacht auch eine Ersatzperson mit dem Termin betrauen.
Beschlüsse und deren Anfechtbarkeit:
Wenn ein Beschluss gefasst wird, bei dem Sie erheblich im Nachteil
sind bzw. Sie von den restlichen Miteigentümern überstimmt werden, gibt es
eine Möglichkeit, diesen anzufechten. Die Anfechtung eines Beschlusses der
Eigentümerversammlung ist nur über das zuständige Amtsgericht möglich;
die Einspruchsfrist ist zu berücksichtigen.
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