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Was sollte alles im Kaufvertrag stehen?
Der Kaufvertrag regelt alle Leistungen rund um den Kauf eines
Gebäudes oder einer Wohnung.
Üblicherweise erhalten die Parteien den Entwurf des Kaufvertrages
vorab zur Prüfung und ggf. zur Verbesserung. Manchmal ist es auch
notwendig, sich vorab mit einem Juristen oder Bausachverständigen über
gewisse Punkte zu unterhalten.
Nur was im Kaufvertrag steht, kann auch später eingefordert werden;
wird Ihnen nur eine mündliche Zusage über etwas gemacht und dies ist
nicht schriftlich festgehalten, wird man später kaum eine Chance haben,
dies einzufordern.
Der Kaufvertrag wird bei einem Notar beurkundet. In der Anlage zum
Kaufvertrag findet man alle relevanten Grundrisse und verbundenes
Sondereigentum, jeweils farbig markiert. Sondernutzungsrechte und
Sondereigentum werden hier genau zugewiesen. Hierin sind Termine zur
Fertigstellung und die Bauausführung des Objektes genau beschrieben . Es
sollte auf alle noch anfallenden Nebenkosten hingewiesen werden.
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