|
Immobilienversteigerungen
Immobilien werden im Amtsgericht oftmals versteigert. Bei
Interesse an einer Immobilie sollte schon frühzeitig mit der Begutachtung
des Objektes begonnen werden. Ein Exposee, welches im Amtsgericht
eingesehen werden kann, gibt erste Hinweise auf den Zustand und den
Verkehrswert des Gebäudes oder der Eigentumswohnung.
Eine angesetzte Zwangsversteigerung kann jedoch auch in letzter
Minute noch abgesagt werden, meist wenn der ausstehende Betrag kurzfristig
beglichen wurde. Wenn man die Zwangsversteigerungen online verfolgt, ist
dies relativ häufig auch schon Tage und Wochen vor dem angesetzten
Termin.
Das Gutachten wurde eingesehen und Sie haben Interesse an dem
Objekt, dann sollte eine Ortsbesichtigung der nächste Schritt sein. Ein
Termin mit der Hausverwaltung für die Besichtigung der Innenräume wäre
natürlich noch günstiger.
Sollten alle Argumente dafür sprechen, kann man sich auf den Termin
vorbereiten. Es ist jedoch immer eine Frage des Limits. Ein Verkaufspreis
von 70 % des Gutachterwertes ist in der ersten Versteigerung das Minimum,
darunter liegende Angebote werden meist nicht berücksichtigt. Sollte das
Objekt keinen Interessenten finden, kann es auch ein zweites Mal zur
Versteigerung kommen. Nun ist ein Minimumpreis von 50 % zulässig.
Wenn Sie an der Versteigerung aktiv teilnehmen, dann nicht in der
letzten Sekunde mit dem Steigern beginnen; es müssen Personalien
aufgenommen werden, ggf. ist eine Sicherheitsleistung fällig.
Sie haben Glück und Ihnen wurde der Zuschlag erteilt. Nun kann man sich Gedanken zur Finanzierung machen.

Sollte das Objekt vermietet sein, könnte man ein
Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen um das Mietverhältnis zu kündigen
(Vorschriften und Gesetze können sich schnell ändern, daher vor solch
einer Kündigung bitte vorab mit Ihrem Anwalt Kontakt aufnehmen und alles
Weitere veranlassen).
Welche Kosten kommen auf mich zu:
Zuschlagsgebühr des Gerichts
Grunderwerbsteuer
Notargebühren bei Finanzierungen, wenn die Grundschuld auf das Objekt eingetragen
wird
|