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Bitte Vorsicht bei Verträgen von Herstellern mit eigenen
´Allgemeinen
Geschäftsbedingungen´, besonders wenn man vom Vertreter nur mündlich auf
allerlei Bedingungen hingewiesen wird und diese nicht im Vertrag stehen.
Besonders wichtig in solch einem Falle ist es, wenn nur ein Partner
unterschreibt, da der Unterschreibende nicht vor Gericht als Zeuge aussagen
darf; unterschreiben beide Partner, sind somit beide nicht als Zeugen
zugelassen. Falls solche Tricks von Vertretern angewandt werden, sollte man
eine Unterschrift nochmals überdenken, denn eine Unterzeichnung kann in
schlimmsten Falle sehr teuer werden. Ein vorgefertigter Bauvertrag
beinhaltet ebenso alle wichtigen Faktoren wie Preise, Leistungen, Skonto
und Nachlass.
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